{"id":237,"date":"2026-10-17T15:32:03","date_gmt":"2026-10-17T13:32:03","guid":{"rendered":"https:\/\/gruene-reutlingen.de\/?page_id=237"},"modified":"2026-10-17T15:44:47","modified_gmt":"2026-10-17T13:44:47","slug":"satzung-und-beitragsordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/gruene-reutlingen.de\/index.php\/satzung-und-beitragsordnung\/","title":{"rendered":"Satzung und Beitragsordnung"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Unsere rechtlichen Grundlagen<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 1 Name, Sitz und Organisation<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Der Kreisverband Reutlingen ist Gebietsverband der Landespartei B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN Baden-W\u00fcrttemberg. Er f\u00fchrt den Namen \u201eB\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN Kreisverband Reutlingen\u201c und hat seinen Sitz in Reutlingen. Sein Organisationsgebiet erstreckt sich auf den Landkreis Reutlingen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(2) Die Satzung des Landesverbandes Baden-W\u00fcrttemberg, einschlie\u00dflich Frauenstatut, Beitrags- und Kassenordnung sowie die Landesschiedsordnung des Landesverbandes sind Bestandteil dieser Satzung und ihre Bestimmungen finden, soweit durch diese Kreissatzung nicht anders geregelt, sinngem\u00e4\u00df Anwendung.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 2 Ziele und Aufgaben<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Der Kreisverband beteiligt sich an der politischen Willensbildung in seinem Organisationsgebiet, unter anderem durch die Teilnahme an \u00f6ffentlichen Wahlen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(2) Grundlage f\u00fcr die politische Arbeit des Kreisverbands sind die Programme der \u00fcbergeordneten Parteigliederungen. F\u00fcr den Organisationsbereich des Kreisverbands k\u00f6nnen nach Bedarf gesonderte Programme erarbeitet werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(3) Der Kreisverband \u00fcbernimmt die politischen und organisatorischen Aufgaben der Partei in seinem Organisationsbereich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(4) Der Kreisverband sucht die enge Zusammenarbeit mit allen gr\u00fcnnahen Gruppen und Listen im Landkreis.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 3 Mitgliedschaft<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Mitglied des Kreisverbandes kann werden, wer f\u00fcr die Verwirklichung der Grunds\u00e4tze von B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN eintritt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(2) Die Mitgliedschaft wird beim Kreisverband schriftlich beantragt. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Lehnt der Vorstand den Antrag ab, so kann der*die Bewerber*in eine Entscheidung der n\u00e4chsten Kreismitgliederversammlung verlangen. Die Ablehnung muss schriftlich mitgeteilt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(3) Unvereinbar mit der Mitgliedschaft ist die gleichzeitige Mitgliedschaft in einer anderen Partei. Unvereinbar ist auch die Kandidatur in einer W\u00e4hlervereinigung oder die Mitgliedschaft in einer Fraktion, die in Konkurrenz zur von B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN unterst\u00fctzten W\u00e4hlervereinigung oder Fraktion steht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(4) Jedes Mitglied hat das Recht, sich an der politischen Willensbildung und Arbeit im Kreisverband zu beteiligen, an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Satzung teilzunehmen, die Einrichtungen des Kreisverbands in Anspruch zu nehmen sowie \u00fcber die Arbeit der Kreisverbandsorgane informiert zu werden. Informationen und Mitteilungen an die Mitglieder k\u00f6nnen in Textform, erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(5) Die H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge und die Zahlungsmodalit\u00e4ten werden durch die von der Kreismitgliederversammlung gesondert zu beschlie\u00dfende Beitragsordnung geregelt. Die Mitgliedsbeitr\u00e4ge sind p\u00fcnktlich zu entrichten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(6) Eine \u00c4nderung der Anschrift und der E-Mail-Adresse ist dem Vorstand unverz\u00fcglich mitzuteilen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 4 Beendigung der Mitgliedschaft<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Streichung, Ausschluss oder Tod.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(2) Der Austritt kann jederzeit gegen\u00fcber dem Vorstand schriftlich erkl\u00e4rt werden. Er ist sofort wirksam.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(3) Die Streichung der Mitgliedschaft kann durch den Vorstand erfolgen, wenn das Mitglied mit seinen Beitragszahlungen mehr als drei Monate im R\u00fcckstand ist und trotz zweifacher schriftlicher Mahnung, unter Hinweis auf m\u00f6gliche Streichung, nicht innerhalb eines Monats die r\u00fcckst\u00e4ndigen Beitr\u00e4ge zahlt. Eine Streichung kann auch erfolgen, wenn ein Mitglied seinen Wohnsitz im Landkreis Reutlingen aufgibt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(4) Der Ausschluss kann nur erfolgen, wenn das Mitglied vors\u00e4tzlich gegen die Satzungen oder die Ordnung der Partei versto\u00dfen und ihr damit oder in sonstiger Weise schweren Schaden zugef\u00fcgt hat.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(5) Der Ausschluss wird auf Antrag des Vorstandes oder der Kreismitgliederversammlung durch die Kreisschiedskommission ausgesprochen. Berufungsinstanz ist die Landesschiedskommission.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 5 Ortsverb\u00e4nde<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Ein Ortsverband kann mit mindestens sieben Mitgliedern gegr\u00fcndet werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(2) Der Ortsverband unterliegt den Bestimmungen der Satzung des Landes- und des Kreisverbandes. Den Ortsverb\u00e4nden ist die Form ihres organisatorischen Aufbaus im Rahmen des Gesetzes freigestellt. Inhaltlich sind sie an die Grunds\u00e4tze von B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN gebunden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(3) Der Kreisvorstand ist zur Beratung und Unterst\u00fctzung verpflichtet.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 6 Kreismitgliederversammlung<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Die Kreismitgliederversammlung ist oberstes Organ des Kreisverbandes. Sie bestimmt die Grundz\u00fcge der Politik des Kreisverbandes, fasst Beschl\u00fcsse \u00fcber Antr\u00e4ge der Mitglieder und kontrolliert die Arbeit des Kreisvorstandes.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(2) Sie findet mindestens zwei Mal im Jahr statt. Der Kreisvorstand beruft die Kreismitgliederversammlung ein. Sie ist au\u00dferdem einzuberufen, wenn dies von mindestens 15 Mitgliedern schriftlich beantragt wird.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(3) Kreismitgliederversammlungen sind zehn Tage zuvor den Mitgliedern unter Angabe der Tagesordnung in Textform anzuk\u00fcndigen. Tagesordnungspunkte, die einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bed\u00fcrfen, k\u00f6nnen auch auf Beschluss der Kreismitgliederversammlung nicht nachtr\u00e4glich auf die Tagesordnung gesetzt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(4) Die Kreismitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens f\u00fcnf Prozent der Mitglieder anwesend sind. Ist eine Kreismitgliederversammlung nicht beschlussf\u00e4hig, so kann mit der Frist nach \u00a7 6 Abs. 3 Satz 1 eine neue Kreismitgliederversammlung einberufen werden, die ohne Quorum beschlussf\u00e4hig ist, wenn bei der Einladung darauf ausdr\u00fccklich hingewiesen wird.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(5) Die Kreismitgliederversammlung w\u00e4hlt den gesamten Kreisvorstand, die Schiedskommission und die Rechnungspr\u00fcfer*innen. Aus dem Vorstand werden ein Mitglied und dessen Stellvertreter*in f\u00fcr den Landesfinanzrat gew\u00e4hlt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(6) Die Abwahl eines Vorstandsmitglieds durch die Kreismitgliederversammlung ist mit absoluter Mehrheit m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(7) Die Kreismitgliederversammlung beschlie\u00dft Satzungs\u00e4nderungen und die Beitragsordnung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Sie beschlie\u00dft den Haushaltsplan sowie andere den Kreisverband betreffende Angelegenheiten mit einfacher Mehrheit. Sie fasst Beschl\u00fcsse, die ihren au\u00dferparlamentarischen und parlamentarischen Vertreter*innen eine politische Grundrichtung vorgeben. Sie nimmt j\u00e4hrlich den Rechenschaftsbericht des Kreisvorstandes entgegen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(8) Antr\u00e4ge auf Beschl\u00fcsse k\u00f6nnen vom Kreisvorstand, den Ortsverb\u00e4nden, der Kreistagsfraktion, von einzelnen Mitgliedern sowie von der Gr\u00fcnen Jugend Reutlingen gestellt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(9) Die Kreismitgliederversammlung w\u00e4hlt die Delegierten f\u00fcr die Landes- und Bundesversammlungen. Dabei gilt das Frauenstatut.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(10) Die Beschl\u00fcsse sowie der Ablauf der Kreismitgliederversammlung sind zu<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">protokollieren.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 7 Vorstand und erweiterter Vorstand<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand des Kreisverbandes besteht aus vier Sprecher*innen, davon mindestens zwei Frauen, und dem*der Kassierer*in. Sie sind alle f\u00fcnf untereinander gleichberechtigt und je einzeln nach au\u00dfen vertretungsberechtigt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(2) Vorstandssitzungen sind mitglieder\u00f6ffentlich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(3) Zur Unterst\u00fctzung des Vorstands k\u00f6nnen bis zu f\u00fcnf Personen als erweiterter Vorstand gew\u00e4hlt werden. Die Mitglieder des erweiterten Vorstands haben kein Stimmrecht und sind nicht vertretungsberechtigt. Der erweiterte Vorstand ist, gem\u00e4\u00df dem Frauenstatut von B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN, geschlechterparit\u00e4tisch zu besetzen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(4) Hauptamtlich angestellte Amtstr\u00e4ger*innen auf Bundes- und Landesebene, der*die Kreisgesch\u00e4ftsf\u00fchrer*in sowie Europa-, Bundestags- und Landtagsabgeordnete k\u00f6nnen dem erweiterten Vorstand, nicht aber dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand angeh\u00f6ren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(5) Der Vorstand leitet den Kreisverband und dessen Gesch\u00e4fte nach Gesetz und Satzung und den Beschl\u00fcssen der Kreismitgliederversammlung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(6) Die Amtszeit des Vorstands und des erweiterten Vorstands betr\u00e4gt zwei Jahre. Nachwahlen sind f\u00fcr die restliche Dauer der Amtszeit m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(7) Der Kreisvorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn alle Mitglieder des Vorstandes eingeladen worden sind und mindestens die H\u00e4lfte seiner Mitglieder anwesend ist. Die Beschl\u00fcsse des Vorstandes sind zu protokollieren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(8) Der Kreisvorstand kann Ausgaben bis zu einem Betrag von 1.000 \u20ac im Einzelfall, zwischen zwei Kreisversammlungen jedoch nicht mehr als 2.000 \u20ac zus\u00e4tzlich zu den Gesch\u00e4ften der laufenden Verwaltung beschlie\u00dfen. F\u00fcr h\u00f6here Ausgaben sind Beschl\u00fcsse der Kreisversammlung erforderlich. Der Vorstand ist berechtigt, Eilentscheidungen zu treffen. \u00dcber diese wird auf der kommenden Kreismitgliederversammlung befunden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 8 Kreisschiedskommission<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Die Kreisschiedskommission besteht aus drei Mitgliedern. Sie d\u00fcrfen dem Vorstand nicht angeh\u00f6ren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(2) Die Mitglieder der Kreisschiedskommission werden f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Die Abwahl ist mit absoluter Mehrheit, die Nachwahl mit einfacher Mehrheit durch die Kreismitgliederversammlung m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(3) Die Kreisschiedskommission wird unter anderem bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern oder zwischen Ortsverb\u00e4nden angerufen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(4) Die Kreisschiedskommission ist erste Instanz bei Parteiordnungsverfahren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(5) Berufungsinstanz f\u00fcr die Anfechtung von Entscheidungen der Kreisschiedskommission ist die Landesschiedskommission.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 9 Wahlen und Abstimmungen<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Abstimmungen erfolgen mit einfacher Mehrheit, sofern sich aus Satzung oder Gesetz nichts anderes ergibt. Sie erfolgen offen, au\u00dfer die Versammlung beschlie\u00dft mit einfacher Mehrheit geheime Abstimmung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(2) Die Wahlen zum gesamten Kreisvorstand, von Delegierten sowie die Aufstellung von Bewerber*innen f\u00fcr politische Wahlen sind geheim. In anderen F\u00e4llen kann offen gew\u00e4hlt werden, wenn sich kein Widerspruch erhebt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(3) Wahllisten sind grunds\u00e4tzlich alternierend mit Frauen und M\u00e4nnern zu besetzen, wobei den Frauen die ungeraden Pl\u00e4tze zur Verf\u00fcgung stehen (Mindestparit\u00e4t). Frauen k\u00f6nnen auch auf den geraden (offenen) Pl\u00e4tzen kandidieren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(4) Gew\u00e4hlt ist, wer die meisten Stimmen erh\u00e4lt, im ersten Wahlgang ist die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Ist ein zweiter Wahlgang notwendig, so k\u00f6nnen sich in diesem doppelt so viele Bewerber*innen stellen \u2013 in der Reihenfolge ihrer Stimmergebnisse aus dem ersten Wahlgang \u2013 wie noch Stellen zu besetzen sind. Stimmengleiche Bewerber*innen haben gleiche Rechte. Bei Stimmengleichheit im zweiten Wahlgang findet eine Stichwahl statt. Bleibt diese erfolglos, entscheidet das Los.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(5) Delegierte f\u00fcr Bundes- und Landesversammlungen werden per Zustimmungsblockwahl gew\u00e4hlt. Jede*r Stimmberechtigte hat so viele Stimmen, wie Pl\u00e4tze zur Wahl stehen, und kann jeder*m Bewerber*in eine oder keine Stimme geben. Gew\u00e4hlt ist, wer die meisten Stimmen erh\u00e4lt. Bei Stimmengleichheit der Bewerber*innen mit den meisten Stimmen findet zwischen diesen ein zweiter Wahlgang statt, danach entscheidet das Los. Delegierte werden in der Regel f\u00fcr jeweils eine Landes- oder Bundesversammlung gew\u00e4hlt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(6) Die Versammlung kann grunds\u00e4tzlich vor Beginn des ersten Wahlgangs mit Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen ein anderes Wahlverfahren beschlie\u00dfen. Insbesondere kann beschlossen werden, dass nur gew\u00e4hlt ist, wer ein bestimmtes Quorum erreicht.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 10 Finanzen<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Der*Die Kreiskassierer*in f\u00fchrt die Finanzen des Kreisverbandes und erstellt f\u00fcr die Kreismitgliederversammlung im Folgejahr einen Finanzbericht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(2) Der*Die Kreiskassierer*in ist f\u00fcr die Einhaltung des finanziellen Teils des Parteiengesetzes sowie der Regelungen der \u00fcbergeordneten Parteigliederungen verantwortlich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(3) Ortskassen sind Teil der Kreiskasse. Die Ortskassen werden von den Ortskassierer*innen unter der Aufsicht des*der Kreiskassierer*in gef\u00fchrt. Die Ortskassierer*innen sind verpflichtet dem*der Kreiskassierer*in auf den Konten und Kassen des Ortsverbandes eingehende Spenden unter Nennung des*der Spender*in und unter Angabe der vollst\u00e4ndigen Anschrift, des Betrages und der Art der Spende unverz\u00fcglich anzuzeigen. Dies gilt auch f\u00fcr Spenden durch Verzicht auf die Erstattung von Auslagen gem\u00e4\u00df Erstattungsordnung des Landesverbandes. Die Ortskassierer*innen \u00fcbergeben alle Belege nach Jahresende an den*die Kreiskassierer*in. Ein Zur\u00fcckhaltungsrecht f\u00fcr Ortsverb\u00e4nde oder deren Vorst\u00e4nde oder deren Beauftragte besteht nicht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(4) Der*Die Kreiskassierer*in ist f\u00fcr das Beitragsinkasso verantwortlich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(5) Der Kreisverband erstattet den Mitgliedern die Kosten, die ihnen bei ihrer T\u00e4tigkeit f\u00fcr die Partei im Auftrage des Vorstandes oder der Kreismitgliederversammlung entstehen. Es gilt die jeweilige Erstattungsordnung des Landesverbands. Forderungen auf Erstattung der Kosten sollen sp\u00e4testens drei Monate nach dem Zeitpunkt ihrer Entstehung schriftlich dem*der Kreiskassierer*in vorgelegt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(6) Die Kreismitgliederversammlung w\u00e4hlt zwei Rechnungspr\u00fcfer*innen f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren. Sie d\u00fcrfen nicht Vorstandsmitglied sein. Die Rechnungspr\u00fcfer*innen pr\u00fcfen den kalenderj\u00e4hrlich zu erstellenden Kassenbericht vor der Vorlage an die Kreismitgliederversammlung. Sie haben jederzeit das Recht zur Einsichtnahme in die Kassenf\u00fchrung des Kreisverbandes. Die Rechnungspr\u00fcfung beinhaltet die Pr\u00fcfung der Ortskassen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 11 Aufl\u00f6sung<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00dcber die Aufl\u00f6sung des Kreisverbandes entscheidet die Kreismitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen unter Anwesenheit von mindestens zehn Prozent der Mitglieder. \u00dcber die Verwendung des Verm\u00f6gens des Kreisverbandes hat die Kreismitgliederversammlung gleichzeitig mit absoluter Mehrheit Beschluss zu fassen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 12 Inkrafttreten<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Diese Satzung tritt durch Beschluss der Kreismitgliederversammlung vom 27. Mai 2025 sofort in Kraft.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(2) Fr\u00fchere Satzungen treten gleichzeitig au\u00dfer Kraft.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Beitragsordnung<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 1 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Der regul\u00e4re monatliche Mitgliedsbeitrag soll ein Prozent des Nettoeinkommens betragen (nach eigener Einsch\u00e4tzung).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(2) Der Mindestbeitrag betr\u00e4gt 9 EUR.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(3) In F\u00e4llen sozialer H\u00e4rte kann der Beitrag auf begr\u00fcndeten Antrag durch Beschluss des Kreisvorstands gemindert werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 2 Geltungsbereich und Erhebung<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Die Beitragsordnung gilt f\u00fcr alle Mitglieder des Kreisverbands Reutlingen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(2) Die Mitgliedsbeitr\u00e4ge werden vom Kreisverband erhoben.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 3 G\u00fcltigkeit<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Die Beitragsordnung des Kreisverbands Reutlingen von B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">tritt mit der Verabschiedung durch die Kreismitgliederversammlung vom 27. Mai 2025 in Kraft.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(2) Zur \u00c4nderung der Ordnung ist ein Beschluss mit einfacher Mehrheit der Kreismitgliederversammlung notwendig.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<div data-wp-interactive=\"core\/file\" class=\"wp-block-file\"><object data-wp-bind--hidden=\"!state.hasPdfPreview\" hidden class=\"wp-block-file__embed\" data=\"https:\/\/gruene-reutlingen.de\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/2025-05-27-Satzung.pdf\" type=\"application\/pdf\" style=\"width:100%;height:600px\" aria-label=\"Einbettung von Satzung.\"><\/object><a id=\"wp-block-file--media-59d7cfcf-253f-42d0-a415-9acd762a5a49\" href=\"https:\/\/gruene-reutlingen.de\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/2025-05-27-Satzung.pdf\">Satzung<\/a><a href=\"https:\/\/gruene-reutlingen.de\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/2025-05-27-Satzung.pdf\" class=\"wp-block-file__button wp-element-button\" download aria-describedby=\"wp-block-file--media-59d7cfcf-253f-42d0-a415-9acd762a5a49\">Herunterladen<\/a><\/div>\n\n\n\n<div data-wp-interactive=\"core\/file\" class=\"wp-block-file\"><object data-wp-bind--hidden=\"!state.hasPdfPreview\" hidden class=\"wp-block-file__embed\" data=\"https:\/\/gruene-reutlingen.de\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/2025-05-27-Beitragsordnung.pdf\" type=\"application\/pdf\" style=\"width:100%;height:600px\" aria-label=\"Einbettung von Beitragsordnung.\"><\/object><a id=\"wp-block-file--media-d2dde169-2325-4aa6-9b47-3f8e466e2169\" href=\"https:\/\/gruene-reutlingen.de\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/2025-05-27-Beitragsordnung.pdf\">Beitragsordnung<\/a><a href=\"https:\/\/gruene-reutlingen.de\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/2025-05-27-Beitragsordnung.pdf\" class=\"wp-block-file__button wp-element-button\" download aria-describedby=\"wp-block-file--media-d2dde169-2325-4aa6-9b47-3f8e466e2169\">Herunterladen<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unsere rechtlichen Grundlagen \u00a7 1 Name, Sitz und Organisation (1) Der Kreisverband Reutlingen ist Gebietsverband&#8230;<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-237","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/gruene-reutlingen.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/237","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/gruene-reutlingen.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/gruene-reutlingen.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gruene-reutlingen.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gruene-reutlingen.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=237"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/gruene-reutlingen.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/237\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":244,"href":"https:\/\/gruene-reutlingen.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/237\/revisions\/244"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/gruene-reutlingen.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=237"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}